Die Fahrerlaubnisse der Klassen L und T
Vom kleinen Traktor bis zum Ackerschlepper. Hier sind Sie richtig!
Klasse L
Zugmaschinen zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 40 km/h, auch mit Anhängern
Klasse T
Zugmaschinen zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 60 km/h, auch mit Anhängern