Begleitetes Fahren mit 17
Mit Sechzehneinhalb geht es los
Begleitetes Fahren mit 17 im Überblick
Start der Ausbildung
Die Ausbildung darf maximal 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres beginnen. Mit Sechzehneinhalb kann es also losgehen.
Die Begleitpersonen
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Sie dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Einschlussklassen
Die Klassen AM ("50er") und L (kleine Zugmaschinen) sind Einschlussklassen und werden zusätzlich erteilt. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Prüfungen
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden.
Gültigkeit
Anstelle eines Kartenführerscheins wird nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser darf in Deutschland und in Österreich gefahren werden. Im übrigen Ausland ist das begleitete Fahren nicht anerkannt.
Der 18. Geburtstag
Die Prüfungsbescheinigung gilt ab dem 18. Geburtstag noch 3 weitere Monate. In der Zeit dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B auch ohne Begleitperson gefahren werden. Der "echte" Führerschein kann dann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.